
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen
Maximale Einzahlungen Säule 3a
- Personen, die einer Pensionskasse angehören: CHF 6682.- pro Jahr (Stand 2012)
- Personen, die keiner Pensionskasse angehören: 20% des jährlichen Erwerbseinkommens, im Maximum CHF 33'408.- (Stand 2012).
Die Säule 3a, die gebundene Selbstvorsorge, steht allen Erwerbstätigen offen. Allerdings wird unterschieden, ob eine Person bereits einer Vorsorgeeinrichtung angehört oder nicht. Selbständigerwerbende, die keiner Vorsorgeeinrichtung angehören, dürfen einen weitaus höheren Betrag in die dritte Säule einzahlen als Personen, die bereits Beiträge an eine Pensionskasse bezahlen.
Ein Bezug der Gelder aus der Säule 3a ist in folgenden Fällen möglich:
- bei der Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit (für bisher Unselbständigerwerbende)
- bei der Aufgabe der bisherigen selbständigen Erwerbstätigkeit und Aufnahme einer neuen, andersartigen selbständigen Erwerbstätigkeit (für bisher selbständig Erwerbende)
- zum Erwerb von Wohneigentum
- beim definitiven Wegzug aus der Schweiz
- beim Bezug einer ganzen Invalidenrente der IV
- ab vollendetem 60. Altersjahr (Frauen 59. Altersjahr); die Altersleistungen werden bei Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV fällig (65 Jahre für Männer und 64 Jahre für Frauen). Weist der Vorsorgenehmer nach, dass er auch nach dem ordentlichen Rentenalter der AHV erwerbstätig ist, kann er weiterhin Beiträge an die Säule 3a leisten und es kann der Bezug bis höchstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV aufgeschoben werden.
Jeder Bezug von Geldern der dritten Säule muss versteuert werden.
Gelder der Säule 3a dürfen für einen Einkauf in die zweite Säule verwendet werden. Wer bei einem Stellenwechsel sich in eine Pensionskasse aufgrund deren reglementarischer Bestimmungen einkaufen muss, kann so das notwendige Geld organisieren.
Die gebundene Vorsorge der Säule 3a muss in einer anerkannten Vorsorgeform stattfinden. Das Gesetz sieht dafür zwei Möglichkeiten vor:
- ein Vorsorgekonto bei einer Bankenstiftung
- eine Vorsorgepolice bei einer Versicherung
Andere Träger oder Vorsorgeformen gibt es nicht.